Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Firma b & s Hochwasserschutz GmbH

1. Geltung
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle gegenwärtigen und künftigen Rechtsgeschäfte zwischen der Firma b & s Hochwasserschutz GmbH und dem Vertragspartner (Auftraggeber, Besteller, Käufer, Kunde,…).

Abweichungen oder anders lautende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur dann, wenn diese von b & s Hochwasserschutz GmbH schriftlich anerkannt und bestätigt werden.

Sofern die Verträge mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetz (KSchG) abgeschlossen werden, gelten die zwingenden Bestimmungen des KschG.

2. Angebote, Auftragsbestätigungen, Nebenabreden, Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind unverbindlich. Der Vertragspartner erklärt mit seiner Bestellung das Produkt verbindlich erwerben zu wollen. Der Vertrag gilt mit Absendung einer schriftlichen Bestätigung durch uns als geschlossen.

Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich in Schriftform aus der Auftragsbestätigung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Sämtliche nachträgliche Änderungen, Abweichungen und Ergänzungen zu einer Bestellung werden von uns akzeptiert, sofern sie im Bereich des Möglichen sind, können aber Preis- und Lieferterminanpassungen zur Folge haben. Eine solche Anerkennung bedarf jedoch einer schriftlichen Bestätigung von b & s Hochwasserschutz GmbH.

Mündliche Vereinbarungen, Nebenabreden oder Zusicherungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch b & s Hochwasserschutz GmbH um deren Gültigkeit zu erlangen.

Werden uns vom Vertragspartner oder Dritten Skizzen, Pläne oder ähnliches zur Verfügung gestellt, übernehmen wir keine Haftung auf deren Richtigkeit.

3. Schutz von Plänen und Unterlagen / Geheimhaltung
Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-Verfügung-Stellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.

Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

4. Preise
Alle von uns genannten und vereinbarten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet und ist vom Vertragspartner zu tragen. Alle Preise werden in EURO ausgewiesen.

Die Preise verstehen sich unverpackt, unverzollt, ohne Versandkosten und ohne Transportversicherung ab dem Betriebsstandort von b & s Hochwasserschutz GmbH oder deren Partnerbetriebe.

Unsere Verkaufspreise beinhalten nicht die Kosten für Montage oder Aufstellung. Sollten diese Leistungen vom Kunden gewünscht werden, werden diese als eigene Positionen auf der Auftragsbestätigung ausgewiesen.

5. Wertsicherungsklausel
Sollten sich die Lohnkosten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung / Leistungsausführung aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder andere, zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Zölle, Fremdarbeiten, Finanzierung, etc. verändern, so sind wir berechtigt bzw. verpflichtet, die Preise entsprechend anzupassen.

Sofern es sich um ein Verbrauchergeschäft handelt, werden jedenfalls während der ersten zwei Monate ab Vertragsabschluss keine Preisveränderungen – es sei denn, diese wurden im Einzelnen ausdrücklich ausgehandelt – in Rechnung gestellt.

6. Zahlungsbedingungen (Fälligkeit, Teilzahlungen, Skonto), Zahlungsverzug
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist bei Zustandekommen eines Vertrages eine Anzahlung zu erbringen. Die Höhe der Anzahlung ist im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung festgelegt. Der Restbetrag wird spätestens bei Lieferung oder nach Leistungserfüllung in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen.

Das Zahlungsziel beginnt mit dem Rechnungsdatum zu laufen. Die Zahlung ist nur dann als rechtzeitig erfolgt anzusehen, wenn der Betrag am Fälligkeitstag eingelangt bzw. unserem Konto gutgeschrieben wird.

Ein Skontoabzug wird nur im Rahmen und aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung anerkannt.

Wir sind berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistung in Teilen erbracht wird.

Wenn der Vertragspartner auch nur eine Teilzahlung nicht innerhalb der für einen Skontoabzug vereinbarten Zahlungsfrist erbringt, verliert er seinen Skonto Anspruch nicht nur hinsichtlich dieser Teilzahlung, sondern auch hinsichtlich aller bereits geleisteten oder erst später zu erbringenden Teilzahlungen.

Der Kunde verpflichtet sich im Falle von Zahlungsverzug, die zur Einbringlichmachung notwendigen und zweckentsprechenden Kosten (Mahnkosten, Inkassogebühren, Rechtsanwalts- und Gerichtskosten etc.) an uns zu ersetzen.

Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug 8,5% über dem Basiszinssatz jährlich zu berechnen.

Darüber hinaus hat b & s Hochwasserschutz GmbH das Recht, den gesamten Kaufpreis aller offenen Forderungen fällig zu stellen bzw. für nachfolgende Lieferungen / Leistungsausführungen auf Vorauskasse umzustellen.

7. Elektronische Rechnungslegung
Unser Kunde ist damit einverstanden, dass Rechnungen an ihn elektronisch erstellt und übermittelt werden.

8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen unser Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen Geschäftsanschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Falle unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen unsererseits, werden Zahlungen des Schuldners primär jenen unserer Forderungen zugerechnet, die nicht (mehr) durch einen Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel gesichert sind.

Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer, wir erklären den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.

9. Transport, Warenannahme, Gefahrtragung
Sofern nicht anders vereinbart, trägt der Kunde die Kosten des Versandes.

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware an unserem Standort bzw. eines unserer Auslieferungsstandorte zur Auslieferung übergeben wird. Dies hat auch Gültigkeit, bei Selbstabholung oder wenn der Transport durch unsere Partnerbetriebe oder durch b & s Hochwasserschutz GmbH erfolgt.

Eine Transportversicherung der Ware ist auf Wunsch des Kunden kostenpflichtig möglich.

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er oder eine Vertretungsperson zum vereinbarten Termin die Lieferung übernimmt. Die Ware ist bei Annahme so gut wie möglich auf Vollständigkeit und offensichtliche Beschädigungen zu überprüfen. Offensichtliche Beschädigungen müssen unverzüglich nach Anlieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels an uns gemeldet und auf dem Übernahmeschein der Spedition / Transporteur vermerkt werden.

Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

10. Annahmeverzug
Nimmt der Kunde die Ware zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt nicht an, sind wir berechtigt, dadurch entstehende Folgekosten (erneute Zustellung, etc.) den Kunden in Rechnung zu stellen.

Befindet sich unser Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, die Ware bei uns einzulagern, wobei wir uns das Recht vorbehalten, eine Lagergebühr von 0,2% des Kaufpreises pro angefangenen Kalendertag in Rechnung zu stellen.

Sollte es 30 Tage nach Setzung einer Nachfrist zu keiner Annahme der Ware kommen, sind wir berechtigt aus dem Vertrag zurückzutreten und dem Kunden einen angemessenen Schadenersatz in Rechnung zu stellen.

11. Montage
Montagearbeiten für welche uns der Kunde beauftragt, werden von unseren Partnerbetrieben durchgeführt. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Verrechnung von b & s Hochwasserschutz GmbH an den Kunden.

12. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat Sorge zu tragen, dass vor Beginn der Montagetätigkeiten alle notwendigen, baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind.

Des weiteren ist von unserem Kunden sicherzustellen, dass unser Partnerbetriebe für die Leistungsausführung zum vereinbarten Termin sofort und ungehindert mit den Arbeiten beginnen können. Ebenso Wasser, Strom und Parkmöglichkeit zu seinen Kosten zur Verfügung stellt.

Darüber hinaus hat der Kunde vor Beginn der Montagearbeiten uns über die Lage auf etwaiger Gefahrenquellen (Gas, Strom, Wasserleitungen, etc…) hinzuweisen.

13. Stornogebühren
Eine Stornierung von einer schriftlich bestellten Ware aus dem Standardsortiment, welche noch nicht an den Kunden ausgeliefert wurde, wird eine Stornogebühr von 20% akzeptiert und mit Rechnungserhalt sofort fällig.

Bei bereits ausgelieferter Ware an den Kunden aus dem Standardsortiment, wird eine Stornogebühr von 25% akzeptiert und mit Rechnungserhalt sofort fällig. Die Ware muss original verpackt und unbeschädigt an uns retourniert werden. Die Kosten für die Rücksendung trägt der Kunde.

Eine Rücknahme bei Sonderanfertigung (z.B. Sonderlackierung, Maßanfertigung, etc…) ist grundsätzlich nicht möglich.

14. Wartung, Wartungsverträge
Um die Funktion der Hochwasserschutzprodukte für den nächsten Einsatz sicherzustellen, bieten wir auch einen Wartungsvertrag. Siehe Datenblätter oder schicken Sie uns Ihre Anfrage.

15. Liefer- und Leistungsfristen, Rücktrittsrecht
Wir sind stets bemüht die angeführten Liefertermine einzuhalten. Unerwartete Hindernisse wie Schwierigkeiten in der Beschaffung von Material, Transport, Pandemie, Streik oder auch im Fall höherer Gewalt sowie andere Umstände die nicht in unserem Einflussbereich liegen, sind wir berechtigt, den Liefertermin entsprechend anzupassen bzw. teilweise oder vollständig vom Auftrag zurückzutreten.

Eine termingerechte Leistungsausführung setzt voraus, dass alle vom Kunden erforderlichen Verpflichtungen erfüllt sind.

Für den Fall, eines verschuldeten Leistungs- oder Lieferverzug, dessen Verantwortung allein bei b & s Hochwasserschutz GmbH liegt, hat der Kunde das Recht, nach Ablauf einer gesetzten Nachfrist von mindestens 4 Wochen, vom Vertrag zurückzutreten.

16. Haftung, Gewährleistung
Für selbst geleistete Montagetätigkeiten durch Kunden bzw. für nicht von uns beauftragte Unternehmen bzw. Personen übernimmt die b & s Hochwasserschutz GmbH keine Haftung für eine vorschriftsgemäße Durchführung.

Wir machen darauf aufmerksam, dass Hochwasserschutzsysteme bei einer nicht entsprechend wasserdichten Bausubstanz des Objektes eine eingeschränkte Funktion haben kann. Diesbezüglich übernehmen wir keine Haftung.

Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung (Auflösung des Vertrages) zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.

Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.

Wir übernehmen keine Gewährleistung, wenn der Kunde oder Dritte die Produkte von b & s Hochwasserschutz GmbH abgeändert, beschädigt, nicht fachgemäß behandelt oder gelagert, etc… hat.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Übergabe / Lieferung / Leistungsausführung.

17. Schadensersatz
Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen;
Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.

18. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden, die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.

Erfüllungsort ist sowohl für unsere Leistung als auch die Gegenleistung Sitz des Unternehmens,
b & s Hochwasserschutz GmbH, Untere Perschlingstraße 7, AT-3452 Ebersdorf.

Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht Tulln oder St. Pölten. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.

Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

19. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ungültig sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine Ersatzregelung ersetzt wird, welche Inhalt und Zweck der unwirksamen Vertragsbestimmung entspricht.